1. Zeitraum bis zum 15. Januar 2021

Es bleibt bei den getroffenen Regelungen: Fernunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig bleiben die Schulen offen für die Betreuung von

  • Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis einschließlich 7, die nicht von ihren Eltern betreut werden können, und
  • Schülerinnen und Schülern, die besondere Unterstützung brauchen oder die zuhause keine förderliche Lernumgebung haben, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen.
  1. Zeitraum 18. Januar bis 22. Januar 2021

Die oben beschriebenen Maßnahmen werden um eine Woche verlängert, d.h. der Fernunterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler fortgesetzt. Weiterhin gilt, dass die Schulen das Angebot für die Betreuung von Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 7 und für alle, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, vorhalten. Ebenso gilt dies für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist.

Für Abschlussklassen besteht die Option, diese ein bis zweimal in dieser Woche in Präsenz in Gruppen zu beschulen, bei denen – beispielsweise durch Teilung – ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.

  1. Zeitraum 25. Januar bis 29. Januar 2021

Wechselunterricht für die Schülerinnen und Schüler

  • der Grundschule 
  • der 5. und 6. Klasse an weiterführenden Schulen
  • der Primarstufen sowie der 5. und 6. Klasse an den Förderschulen Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung

Für alle anderen Klassen- und Jahrgangsstufen soll weiterhin Fernunterricht stattfinden.