Info-ABC
Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund für einzelne Tage vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag an die Klassenlehrerin.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich über die Klassenleitung bei der Schulleitung beantragt werden.
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. So können beispielsweise die Kosten für das Mittagessen in der Schule oder die Teilnahme an Schulausflügen und Klassenfahrten bezuschusst oder ganz übernommen werden. Wir ermuntern ausdrücklich alle Eltern dazu, im Bedarfsfall zum Wohle ihres Kindes frühzeitig einen Antrag zu stellen. Bei Fragen und Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
Ferientermine
Die Termine für die rheinland-pfälzischen Ferien sowie die beweglichen Ferientage unserer Schule finden Sie unter Termine.
Fundsachen
Immer wieder werden sehr viele Kleidungsstücke an den Garderoben, auf dem Schulhof und in der Turnhalle von den Kindern hängen gelassen oder vergessen.
Diese Kleidungsstücke und auch vergessene Trinkflaschen, Brotdosen etc. werden in zwei Wäschetonnen gesammelt. Diese finden Sie im Erdgeschoss am hinteren Eingang zum Schulgarten und im Obergeschoss neben dem Aufzug.
Brillen, Schmuck etc. finden Sie im Sekretariat.
Wir bitten Sie um Mitarbeit, so dass sich die Zahl der vergessenen Gegenstände im Rahmen hält:
- Beschriften Sie sämtliche Gegenstände Ihres Kindes mit Namen.
- Erinnern Sie Ihre Kinder daran, Liegengebliebenes mit nach Hause zu nehmen.
- Kontrollieren Sie bei Bedarf die Wäschetonnen oder fragen Sie im Sekretariat nach.
Alle nicht abgeholten Fundsachen werden einmal im Jahr einer caritativen Einrichtung gespendet oder entsorgt.
Halten und Parken
Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen müssen, achten Sie bitte auf die Sicherheit aller Schulkinder und behindern Sie nicht den fließenden Verkehr. Es wird dringend darum gebeten, die Markierungen in der Schulstr. („gelbe Füße“) zu respektieren.
Wir empfehlen, die Kinder nicht bis zur Schule zu fahren, sondern bereits vorher an einer sicheren Stelle aussteigen zu lassen.
Das absolute Halteverbot vor der Schule gilt zur Sicherheit der Kinder. Nach § 12 STVO ist auch das Halten und Parken auf der Ecke nicht zulässig.
Kopfläuse
Kopfläuse kann jeder bekommen – das ist keine Frage der persönlichen Sauberkeit. Wichtig ist, die lästigen Blutsauger schnellstens wieder loszuwerden und an ihrer weiteren Verbreitung zu hindern.
Wenn die Kopfhaut ungewöhnlich stark juckt oder Sie von einem Kopflausbefall in Ihrem Umfeld erfahren, untersuchen Sie den Kopf besonders an den Stellen im Nacken, an den Schläfen und hinter den Ohren. Bei Kopflausbefall wird der Kopf mit einem zugelassenen Arzneimittel behandelt, das Sie in der Apotheke bekommen. Sie verfahren genau nach Packungsbeilage und wiederholen die Behandlung unbedingt nach acht Tagen.
Wenn Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall feststellen, benachrichtigen Sie sofort die Schule sowie Ihr näheres Umfeld.
Krankmeldung
Die Schule ist vor Unterrichtsbeginn zu informieren – in der Regel genügt ein Telefonanruf vor 8 Uhr. Der Anrufbeantworter läuft aber zu jeder Zeit und wird regelmäßig abgehört. Sie können auch eine E-Mail senden. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Eine zusätzliche Vorlage von Nachweisen (z.B. ärztlichen Attesten) wird nur in begründeten Ausnahmen verlangt.
LSE – Gespräche
In der Grundschule ist verbindlich zum Halbjahr der Klassenstufen 2, 3 und 4 – in der Regel in Anwesenheit des Kindes – mit den Eltern ein Gespräch über das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung in den Fächern und Lernbereichen zu führen und zu protokollieren. Es ersetzt das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 2 und ergänzt das Notenzeugnis zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4.
Meldepflichtige Krankheiten
Wichtige Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten entnehmen Sie bitte diesen PDF-Merkblatt.
Schulanmeldung
In der 3. und 4. Schulwoche nach den Sommerferien finden in allen Grundschulen die Anmeldungen der Schulanfängerinnen und -anfänger für das nächste Schuljahr statt. Sie erhalten eine Aufforderung durch die Schule. Die Termine werden aber auch in der örtlichen Presse bzw. in den Kindertagesstätten bekannt gegeben.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind, eine Bescheinigung des Kindergartens und die Geburtsurkunde ihres Kindes mit.
Mögliche Fragen:
Wann muss mein Kind eingeschult werden?
Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. (§10 GschO)
Ein Kind ist bei Schulbeginn erst 5 Jahre alt. Kann es in der Schule angemeldet werden?
Ja, im Februar ist die Anmeldung, der genaue Termin steht im Mitteilungsblatt der VG. Ihr Kind ist ein sogenanntes Kann-Kind. (§12 GschO)
Das Kind ist schulpflichtig. Die Eltern wünschen eine Zurückstellung.
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen möglich (§13, §14). Dies geschieht in Absprache mit den Eltern, der Amtsärztin und der Schulleitung.
Schulbücherei
„Bücher lassen Flügel wachsen“
Frei nach diesem Motto möchten wir mit unserer schön gestalteten Schulbücherei dazu beitragen, die unterschiedlichsten Ideen und Pläne in die Tat umzusetzen.
Seit 1997 können die Schüler*innen sich aus inzwischen ca. 3000 Sach-, Märchen-, Abenteuerbüchern ein Buch für eine Woche ausleihen. Ein wesentliches Ziel ist es, vielfältige Leseanlässe zu schaffen, um das Leseinteresse unserer Schüler*innen anzuregen, weiterzuentwickeln und zu erhalten.
Die gute Seele der Bücherei ist Frau Schwan. Sie kümmert sich um alles rund um die Ausleihe. Dank finanzieller Unterstützung durch die Ortsgemeinde kann das Angebot kontinuierlich erneuert und erweitert werden.
Gerne nehmen wir aber auch Buchspenden entgegen.
Schulgarten
In jedem Schuljahr ist jeweils eine Klassenstufe verantwortlich für einen besonderen Bereich im Schulgarten. Das erste Schuljahr kümmert sich um die Aussaat von Sonnenblumen. Die Zweitklässler beobachten, beschreiben und pflegen die Frühblüher. Das dritte Schuljahr ist sowohl für die Stauden und die Blumenwiese verantwortlich als auch für das Legen von Kartoffeln. Das Kräuterbeet liegt in der Verantwortung der Viertklässler.
Schul- und Hausordnung
Unsere Schul- und Hausordnung sowie die Konsequenzen bei Regelverstößen finden Sie hier:
Konsequenzen bei Regelverstößen
Sportunterricht
An dieser Stelle finden Sie wichtige Informationen zum Sportunterricht.
Unterrichtsausfall
Durch Fortbildungen, Studientage, Erkrankung einer Lehrkraft kann es vorkommen, dass an einem Tag der Unterricht Ihres Kindes ausfallen muss. Sie werden darüber möglichst frühzeitig informiert. Wenn Sie am entsprechenden Tag keine Möglichkeit haben, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, darf es am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.
Unterrichtszeiten
7.50 – 8.00 Uhr | Offener Anfang | |
1. Unterrichtsblock | 8.00 – 9.25 Uhr | |
9.25 – 9.35 Uhr
9.35 – 9.50 Uhr |
Betreutes Frühstück
Pause |
|
2. Unterrichtsblock | 9.55 – 11.00 Uhr | |
11.00 – 11.10 Uhr | Pause | |
3. Unterrichtsblock | 11.10 – 12.00 Uhr | |
12.00 – 12.10 Uhr | Pause | |
4. Unterrichtsblock | 12.10 – 13.00 Uhr |
Vergleichsarbeiten
Im zweiten Halbjahr des dritten Schuljahres werden in den Lernbereichen Mathematik und Deutsch landesweit Vergleichsarbeiten (VERA) geschrieben. Die Ergebnisse können Sie zu gegebener Zeit bei den Klassenlehrer*innen einsehen.
Verkehrserziehung
Die Radfahrausbildung der Schülerinnen und Schüler wird in der Regel im 4. Schuljahr durchgeführt. Die praktische Ausbildung wird in der Grundschule durch Verkehrserzieher*innen der Polizei angeleitet. Die Ausbildung endet mit dem ‚Fahrradführerschein‘.
Zeugnisse
Am Ende der ersten Klasse erhalten die Kinder eine Verbalbeurteilung in Form eines Berichts über ihre Lernentwicklung.
In der zweiten Klasse finden zum Halbjahr ausführliche Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche über die allgemeine Entwicklung des Kindes und seine Leistungen statt. Am Ende des zweiten Schuljahres bekommen die Kinder wiederum eine Verbalbeurteilung zur Lernentwicklung in den einzelnen Fächern.
Zum Halbjahr des 3. und 4. Schuljahres und jeweils zum Ende erhalten die Kinder ein Zeugnis, auf dem die Kompetenzprofile jedes Faches schriftlich dokumentiert und in einer Note zusammengefasst sind.
Förderverein
Ziel des als gemeinnützig anerkannten Fördervereins der Grundschule Hargesheim ist es, die Ausstattung und pädagogischen Aufgaben der Grundschule finanziell und materiell zu unterstützen sowie schulische Projekte zu fördern.
Ferner versteht sich der Verein als Diskussions- und Meinungsforum für alle an der Schule Interessierten: für Schülerinnen und Schüler, für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und natürlich auch für Ehemalige.
Der Förderverein freut sich jederzeit über neue Mitglieder. Entsprechende Beitrittserklärungen sind im Sekretariat erhältlich. Der Jahresbeitrag beträgt 6,- €. Gerne nimmt der Förderverein auch Spenden von Firmen entgegen.
1. Vorsitzender: Jürgen Spengler
2. Vorsitzender: Martin Partenheimer
Kontakt:
foerderverein@gs-hargesheim.de
Schulsozialarbeit
Ansprechpartner:
Herr Weinspach unterstützt uns in diesem Schuljahr als Schulsozialarbeiter.
Wann: Jeden Mittwoch zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr und alle zwei Wochen freitags.
Wo: In der Bibliothek der Schule (erster Stock rechts neben der Treppe)
Kontaktdaten:
Tel: 01516 2774711 (Mo –Fr, 8-15 Uhr)
Mail: m.weinspach@caritas-rhn.de
Termine: Nach Vereinbarung
Schulelternbeirat
Was macht eigentlich der Schulelternbeirat?
Der Schulelternbeirat (SEB) vertritt die Interessen der Elternschaft und nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
Wir verstehen uns als ein Team, das die Belange der Eltern und Schüler, in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften, vertritt.
Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Darüber hinaus soll der Schulelternbeirat die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
Die Aufgaben des Schulelternbeirats sind in §§ 40 ff Schulgesetz (SchulG) von Rheinland-Pfalz beschrieben.
Alle Eltern können sich jederzeit gerne mit Anregungen und Fragen an jeden von uns wenden. Nutzen Sie dafür unsere Mailadresse seb@gs-hargesheim.de.
Wer gehört dem SEB an?
Ruth Schäfer (Schulelternsprecherin)
Silke Widdel-Vanhöfen (Stellvertretung)
Jürgen Spengler (Beisitzer)
Jens Hoffmann (Beisitzer)
Anna Maria Domann-Schmitt (Beisitzerin)
Jennifer Grün (Beisitzerin)