Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird die Teilnahme an der Testung ab Montag, den 26.04.21, Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Wir wünschen uns sehr, dass möglichst alle Kinder in ihrer Lerngruppe vor Ort am Unterricht teilnehmen dürfen.

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Teilnahme an angeleiteten Selbsttests zweimal wöchentlich in der Schule (wie bisher schon).
  • Testnachweise von anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen sowie von Ärztinnen und Ärzten. Alle Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein
  • Die dritte Möglichkeit, in Ausnahmefällen einen häuslichen Test durchführen zu können, besteht an unserer Schule nicht. Die schulischen Gremien haben keinen diesbezüglichen Beschluss herbeigeführt, da nahezu alle Kinder an den Selbsttests teilnehmen dürfen und die wenigen Ausnahmen die Testmaßnahmen generell ablehnen.

Schüler*innen, die nicht am Test teilnehmen und keinen anderen aktuellen Testnachweis vorlegen, dürfen nicht am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen. Sie erhalten ein eingeschränktes pädagogisches Angebot, welches den häuslichen Lernphasen im Wechselunterricht entspricht (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen).

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der Ministerin sowie dem ausführlichen Schulschreiben des Landes.

______________________________________________________________________

Elternbrief der Ministerin

Schulschreiben vom 22.04.2021