• Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen sowie die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe der Förderschulen werden ab dem 22. Februar 2021 wieder in Präsenz unterrichtet. Wo ein Mindestabstand von 1,5 m aufgrund der räumlichen Situation nicht gewährleistet ist, werden die Lerngruppen geteilt und im Wechsel unterrichtet. Wo der Abstand auch ohne Teilung eingehalten werden kann, können ganze Klassen in durchgehender Präsenz unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet an den Präsenzphasen teilzunehmen.
  • Auch in den Grundschulen und Förderschulen gilt die Maskenpflicht im Unterricht.
  • Die Möglichkeiten zur Notbetreuung bleiben bestehen.

Hier der aktuelle Brief der Ministerin.